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Im Bereich des Wirtschaftsrechts verfügt unsere Kanzlei über langjährige Erfahrung in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Dies beginnt mit der Gründung bzw. dem Erwerb eines Unternehmens und setzt sich fort mit der laufenden Beratung bis hin zu einer etwaigen Liquidation. In der Gründungsphase gestalten wir beispielsweise Satzungen, Gesellschaftsverträge oder Geschäftsbedingungen und beraten im Hinblick auf die Wahl der optimalen Rechtsform. Hierbei profitieren unsere Mandanten von der langjährigen Zusammenarbeit mit einem Steuerberatungsunternehmen. Wir begleiten zudem Umstrukturierungsmaßnahmen, wie beispielsweise Gesellschaftsvertags- oder Satzungsänderungen sowie umfassende Umwandlungen. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Krisen- und Sanierungsberatung, der Erarbeitung von Sanierungskonzepten sowie der Begleitung von Insolvenzverfahren. Daneben sind wir in allen Fragen des Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie des Handelsrechts beratend tätig. Im Bereich des Strafrechts ist die Kanzlei spezialisiert auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, insbesondere in Wirtschaftsstrafsachen. Auf dem Gebiet des Baurechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Fragen des zivilen und öffentlichen Baurechts. |
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